Luisenhöhe: Das sagt die Seilbahn-behörde

Eine Wiederinbetriebnahme der Haager Rodelbahn würde bedeutende Investitionen erfordern.

Eine Umfrage im Rahmen des Tourismus- und Lebensraumkonzepts zeigte: Das woran die Haager Bevölkerung an der Luisenhöhe am meisten hängt ist die Rodelbahn. Eine Auskunft der Seilbahnbehörde lässt grosse Zweifel aufkommen, dass diese je (rentabel) wieder in Betrieb genommen werden kann.

Eines der Hauptargumente für den Bau der „Erlebnisbergbahn“ vor zehn Jahren war die Beförderung von Personen auf die Luisenhöhe für die Nutzung der Rodelbahn. Aufgrund dieses Personentransports zur Rodelbahn – der einen Stopp der Bahn auf dem Berg benötigt – fiel die Bahn dann ins Seilbahnrecht.

Nun hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 13.11.2025 einen Interessenten ausgewählt, der – aus Kosten- bzw. Rentabilitätsgründen – die Bahn im Veranstaltungsrecht betreiben will. Ich habe mich daraufhin bei der Seilbahnbehörde des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur erkundigt, was das bedeuten würde. Die Antwort hat es in sich.

Bahn im Veranstaltungsrecht: Nur ohne Stopp auf der Rodelbahn-Bergstation

Die Auskunft der Seilbahnbehörde zeigt klar: Eine Bahn, die im Veranstaltungsrecht betrieben wird, ist nur ohne Stopp auf dem Berg möglich.

Eine Verschiebung ins Veranstaltungsrecht ist möglich – allerdings nur unter der Bedingung, dass kein Ausstieg auf dem Berg mehr möglich ist.

Rentabilität ohne Aufstiegshilfe?

Kann eine Rodelbahn rentabel sein, die nur davon lebt, dass Menschen zu Fuss zu ihr raufgehen? Eine Rodelbahn, die in Schuss ist und ohne Investitionen wieder in Betrieb genommen werden kann, könnte sich vielleicht rentieren. Dass aber eine Rodelbahn, deren Sanierung gemäss meinen Informationen Investitionen von etwa 250.000 Euro UND den Betrieb einer Transportbahn für die Rodeln erfordert, rentabel betrieben werden kann, das kann ich mir nicht vorstellen.


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