Die derzeitige Bodenschutzpolitik der Haager Gemeinderats (keine Begrenzung des Flächenverbrauchs, laufende Umwidmungen & Versiegelung usw.) gefährden die von der UNO verabschiedeten und auch für Haag am Hausruck verpflichtenden Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030.
Unsere Agenda 2030
Bei einem hochrangigen Gipfeltreffen der UNO (Vereinte Nationen) vom 25. bis 27. September 2015 wurde die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ unter dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ beschlossen. Alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen – darunter auch Österreich – verpflichten sich, auf die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene bis zum Jahr 2030 hinzuarbeiten. Der Gemeinderat von Haag am Hausruck ist also ebenfalls verpflichtet, auf diese Ziele hinzuarbeiten. Nähere Informationen zur Agenda 2030 und ihrer Umsetzung in Österreich finden sich auf der Seite des Bundeskanzleramtes.
Im Zusammenhang mit der geplanten Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen sind in Bezug auf die Agenda 2030 insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:
- Nachhaltige Entwicklung ist verfassungsrechtlich als Staatsziel deklariert.
- Dem „Mainstreaming“-Ansatz folgend, integrieren sämtliche Bundesministerien seit 2016 die SDGs in ihre Strategien und Programme und arbeiten entsprechende Aktionspläne und Maßnahmen in ihren Tätigkeitsbereichen aus.
- Die interministerielle Arbeitsgruppe zur Agenda 2030 (IMAG) koordiniert und kommuniziert die wesentlichen Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs.
- Die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sind in bundesweiten österreichischen Strategiedokumenten verankert: Klima- und Energiestrategie, Dreijahresprogramm der Entwicklungspolitik, Gesundheitsziele, Jugendstrategie und Außenwirtschaftsstrategie. Auch Österreichs Bundesländer nehmen in ihren Strategiedokumenten auf die SDGs Bezug.
- Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, Städte und Gemeinden sowie Sozialpartner und Stakeholder aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft stehen im Sinne eines „Multi-Stakeholder-Ansatzes“ im Austausch mit der IMAG und engagieren sich für die SDG-Umsetzung.
Für uns wichtige Ziele
Es werden durch die Umwidmung für Betriebsansiedlungen zur Sportplatzstrasse hin insbesondere folgende Ziele der Agenda 2030 gefährdet:
Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
Ziel 11.3 Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken
-> die vorliegende Umwidmung widerspricht einer partizipatorischen, integrierten und nachhaltigen Siedlungsplanung und –steuerung. Ich habe z.B. persönlich trotz Anforderung vor Ablauf der Einspruchsfrist vom Gemeindeamt nicht einmal das Protokoll der Gemeinderatssitzung erhalten, an der das Widmungsverfahren eingeleitet wurde.
Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
-> die geplante Betriebsansiedlung versiegelt Boden, was die Hochwassergefahr verstärkt und die Lebensmittelproduktion reduziert Sie führt weiters zu einer Zunahme des motorisierten Verkehrs.
Ziel 15: Leben an Land
Ziel 15.5 Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern.
-> die landwirtschaftlichen Flächen sind von zentraler Bedeutung für die Erhaltung der Biodiversität – durch ihre Umwidmung wird der Verlust der biologischen Vielfalt & der Artenverlust verstärkt – also genau das Gegenteil der eingegangenen Verpflichtung.
Ziel 15.9 Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen.
-> in der Debatte im Gemeinderat vor der Einleitung des Widmungsverfahrens waren Ökosystem- und Biodiversitätswerte keinerlei Thema.
Veröffentlicht am 8. August 2021, Überarbeitung am 9. Juli 2023