(…) Ich glaube tatsächlich – ohne da jetzt etwas schlecht- oder schönreden zu wollen – ich glaube tatsächlich, dass uns allen miteinander geholfen wäre, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wird. (…)“
Bürgermeister von Haag/H, Gemeinderatssitzung 12.12.2024, Informationen des Bürgermeisters
Wo der Haager Bürgermeister Recht hat, hat er recht: Die Betreiberin der Haager Asphaltmischanlage möchte deren Kapazität um 267% erhöhen. Für eine seriöse Beurteilung dieses Antrags braucht es umfassende Informationen über die Umweltauswirkungen dieses Ausbaus – kurz: eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dies zumindest dann, wenn einem die Menschen und die Lebensräume in der Umgebung wichtig sind. Der Haager Bürgermeister hat am 12. Dezember 2024 bekundet, dass das für ihn so ist.
Anders sieht es das Unternehmen Felbermayr: Es hat am 1. Februar 2024 beantragt, dass es sein Wunschprojekt ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) umsetzen darf. Am 19. November 2024 stellte die Oö Landesregierung in einem Bescheid dann genau das fest: Sie ist (auch) der Meinung, dass keine UVP-Pflicht besteht.
Dagegen wurde dann sowohl von 116 Anrainer:innen als auch von der Marktgemeinde Haag am Hausruck Beschwerde eingebracht. Der Haager Bürgermeister hat also seinen Worten in einem ersten Schritt Taten Folgen lassen – was ich begrüße.
Dann allerdings kam es so: Am 11. April 2025 fand am Bundesverwaltungsgericht die Verhandlung statt, bei der die eingebrachten Beschwerden behandelt wurden – OHNE Anwesenheit von Vertreter:innen der Marktgemeinde Haag/H. Das hilft nun leider den betroffenen Menschen in Haag gar nicht – sondern sendet folgende Botschaft an den Richter, das Unternehmen und die Bevölkerung: Wir haben uns als Gemeinde zwar beschwert, aber die Verhandlung ist uns nicht wichtig genug, um ihr beizuwohnen. Dieser Eindruck entsteht insbesondere deswegen, weil die Gemeinde niemand bevollmächtigt hat, sie vor Gericht zu vertreten.
Ich habe bei der Marktgemeinde Haag/H. am 15. April 2025 nachgefragt, was die Gründe der Nichtteilnahme waren. Daraufhin informierte mich der Bürgermeister, dass die Gemeinde einerseits aus terminlichen Gründen nicht teilgenommen habe und andererseits daher, weil die von der Marktgemeinde vorgebrachte Beschwerde vom Anwalt der Bürger:inneninitiative formuliert worden sei und am Gemeindeamt weder die technische, noch die rechtliche Expertise vorliege, um diese Beschwerde weiterführend zu argumentieren. Auf meine Nachfrage vom 16.4., warum von der Gemeinde keine Vollmacht für eine Vertretung erstellt wurde , ist bis dato noch keine Antwort eingetroffen. Sobald bzw. falls sie das tut, wird sie hier eingefügt.
Unabhängig davon, ist es für mich so:
Ich glaube tatsächlich – ohne etwas schlecht- oder schönreden zu wollen – ich glaube tatsächlich, dass uns allen miteinander geholfen wäre, wenn ein Bürgermeister, der sagt, dass uns mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung geholfen wäre, dann auch an der entsprechenden Verhandlung teilnimmt oder eine Vertretung bevollmächtigt.
Renate Zauner, 15.04.2025, Informationen einer besorgten Erdenbürgerin.
Transparenzhinweis
Ich besitze einen Bauernhof, der ca. 1,5 km Luftlinie von der Asphaltmischanlage der Firma Felbermayr in Haag/H. entfernt liegt – und bin damit Anrainerin der Anlage. Ich habe gemeinsam mit 115 anderen Anrainer:innen (vertreten durch List Rechtsanwalt GmbH) eine Beschwerde gegen den Bescheid der Oö. Landesregierung vom 19.11.2024 eingebracht, gemäß dem die Kapazitätserweiterung der Anlage keiner UVP-Pflicht unterliegt. Weil ich nämlich finde, es braucht eine UVP. An der Verhandlung habe ich aus beruflichen Gründen nicht teilgenommen, sondern mich vertreten lassen. Vertreten wurde ich einerseits durch die Rechtsvertreterin der 116 Anrainer:innen , andererseits habe ich einer der anwesenden Anrainer:innen eine Vollmacht erstellt, damit sie eine von mir verfasste Stellungnahme verlesen kann. Die von mir verfasste Stellungnahme wurde dann aus v.a. rechtlichen Gründen nicht verlesen.
Zum Weiterlesen
Asphaltwerk – Klarstellungen. Grünschnabel. Ausgabe 01/2025. Grüne Haag am Hausruck. S. 6. Abrufbar auf der Website der Grünen Haag am Hausruck ( von mir abgerufen am 15.04.2025).
Quellen
Anwendungen und Ziele Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Bundesministerium Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. Abgerufen am 15.04.2025
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