Luisenhöhe: Da ging wer vergessen

Die Anrainer:innen- Definition des Haager Gemeinderats hat eine Lücke.

Am 11.12.2025 hat der Gemeinderat eine Definition für Anrainer:innen an der Luisenhöhe beschlossen, die die Bewohner:innen von zwei Häusern ausschließt, die für mich eindeutig zur Nachbarschaft gehören. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um einen Fehler handelt – und präsentiere darum meine Idee, wie wir aus ihm lernen können.

Ich starte mal bei meinem Fehler: Ich war zu langsam. Ich setzte meine Aktivitäten so um, dass ich eine wichtige Frist verstreichen liess – mit der das Ganze womöglich anders ausgegangen wäre. Dazu mehr unten. Doch zuerst der Reihe nach.

Unklarer Beschluss

Am 13. November 2025 beschloss der Haager Gemeinderat, dass er mit einem potenziellen Betreiber der Haager Luisenhöhe-Bahnen Verhandlungen aufnehmen würde, wenn dieser gewisse Bedingungen erfüllt. Zu diesen Bedingungen gehörte die Zustimmung der Anrainer:innen – die im Gemeinderatsbeschluss nicht näher definiert wurden.

Das ist deswegen wichtig, weil die Frage wer in Haag vom Gemeinderat als Anrainer:in eingestuft wird darüber bestimmt, wer bei Entscheidungen mitreden darf – an der Luisenhöhe und anderen Orten. Diese Frage wird sich auch in Zukunft immer wieder in ganz Haag stellen. Darum ist es wichtig, diese Thematik genau im Blick zu haben – und aus Fehlern zu lernen, die in der Vergangenheit gemacht wurden.

Die zentrale Frage: Wer darf mitreden?

Im Nachhinein stelle ich fest: Es ist erstaunlich, dass bei einer Anlage, die schon so lange besteht und über deren Wiedereröffnung seit so vielen Jahren diskutiert nicht schon lange Diskussionsthema war (und ist), wer denn nun zu den Nachbar:innen gehört, die mitspracheberechtigt sind. Es wirft die generelle Frage auf: Wer darf denn in Haag wo mitreden – und wie? Wer bestimmt das – und wie? Kurz: Entscheiden ein paar Leute hinter verschlossenen Türen mit unbekannten Kriterien, wer wo was zum Sagen hat – oder ist das eine öffentliche, transparente Diskussion, an der sich alle beteiligen dürfen?

Der blinde Fleck

Jedenfalls: Der nicht näher definierte Beschluss war ein Problem. Ich persönlich wusste z.B. nicht: Bin ich Teil der Anrainer:innen dieses Beschlusses? Oder darf ich nicht mitentscheiden?

Spannend ist dabei: Die Unklarheit scheint bei der Diskussion am 13. November 2025 im Gemeinderat niemand aufgefallen zu sein. Es machte niemand eine Wortmeldung, um auf sie hinzuweisen und ihre Beseitigung einzufordern. Es scheint hier einen blinden Fleck zu geben.

Aussen-Innen-Blick

Ich hatte bei der ganzen Sache einen Außen-Innen-Blick: Ich war einerseits nicht Teil des Gemeinderats – und hatte dadurch einen Außenblick auf den Beschluss. Andererseits war ich betroffen und hatte dadurch einen Innenblick darauf, wie sich der Beschluss auf die Anrainer:innen auswirkt.

Vor diesem Hintergrund wurde ich aktiv. Dahinter steht eine Grundhaltung, die ein Zitat von Max Frisch gut zusammenfasst:

Demokratie heißt, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen.

Mir fiel die Unklarheit rasch auf und ich mischte mich ein: Ich thematisierte sie am 16. November in folgendem Beitrag auf dieser Website: „Wer sind die Nachbarn?“.

Zusammenarbeit und ihre Grenzen

Inhaltlich kam ich zu folgendem Einmischungs-Schluss: Ich würde dem Gemeinderat in einem Brief mitteilen, dass ich mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnen nicht leben kann – egal wie das Konzept aussieht. Dies notfalls alleine. Am liebsten aber mit zusätzlichen Unterschriften weiterer Anrainer:innen.

Ich kontaktierte den Fraktionschef der Grünen, um mit ihm die Problematik und meine Ideen zu diskutieren. Warum kontaktierte ich nur die Grünen? Die Antwort ist: Bei den anderen Fraktionen warte ich immer noch auf eine Entschuldigung (siehe „Luisenhöhe„). So lange sie nicht erfolgt, ist mir mit diesen Fraktionen eine Zusammenarbeit leider nicht möglich.

Ausbaufähig: Zeitplanung & Verbindlichkeit

Es bringt nichts, um den heißen Brei herumzureden: Egal wieso, Fakt ist: Ich habe zeitlich schlecht geplant. Was ich tun hätte müssen, wäre gewesen: Das Datum der darauffolgenden Sitzung nehmen. Zwei Wochen zurückrechnen – das Datum bis zu dem Anträge für Tagesordnungspunkte vom Bürgermeister verbindlich aufgenommen werden müssen, wenn diese von einem Gemeinderatsmitglied eingebracht werden. Und dann hätte ich meine Aktivitäten so planen müssen, dass ich bis zu dem Datum jemand im Gemeinderat davon überzeuge, einen solchen Antrag auch einzubringen. Das habe ich nicht gemacht.

Die beschriebene Vorgangsweise hätten folgenden Vorteil gehabt: Zu Punkten, die auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen stehen können vorgängig offizielle Unterlagen verschickt werden. Es können sich dann alle Gemeinderatsmitglieder zuhause in das Thema einlesen und in Ruhe ihre Meinung dazu überlegen. Das hilft sehr dabei, die bestmögliche Lösung zu finden. Wäre das erfolgt, so wäre es vielleicht nicht zum unten beschriebenen Fehler gekommen.

Wenn die Frist für die Beantragung eines Tagesordnungspunkts versäumt wird, dann bleibt rechtlich gesehen nur noch ein Dringlichkeitsantrag direkt an der Sitzung, ohne Unterlagen die vorher verschickt werden. Bis zu einer Woche vorher (Kundmachung der Tagesordnung) gäbe es auch noch die Möglichkeit, dass der Bürgermeister das Thema kulanterweise (trotz Fristablauf) trotzdem auf die Tagesordnung setzt. Anrecht darauf gibt es aber keines mehr. Genau das erwies sich in diesem Fall, in Kombination damit dass ich aufgrund fehlender Entschuldigung nicht mit dem Bürgermeister zusammenarbeiten kann, als Problem.

Notmassnahme: Dringlichkeitsantrag

Nun ist es ja so: Ich bin nicht die einzige Person auf dieser Welt. Ich bin v.a. ja nicht mal im Gemeinderat. Es hätte also auch ohne mein Zutun ein Gemeinderatsmitglied feststellen können: Oh, da haben wir ja – aus welchem Grund auch immer – einen völlig unklaren Beschluss gefasst. Das müssen wir unbedingt bei der nächsten Sitzung korrigieren. Es hätte auch irgendjemand anderer aus der Bevölkerung (abgesehen von mir) oder von den Ersatzgemeinderatsmitgliedern feststellen können: Oh, da ist was nicht so toll gelaufen – und ein Gemeinderatsmitglied darauf aufmerksam machen und bitten für die nächste Sitzung fristgerecht einen Antrag einzubringen, auf Klärung. Beides scheint nicht der Fall gewesen zu sein.

Langer Rede, kurzer Sinn: Es gab schlussendlich nur noch eine Möglichkeit um folgende Frage vor Jahresende im Gemeinderat zu klären: „Wer sind die Anrainer:innen, die wir im Beschluss vom 13. November 2025 erwähnt haben?“. Ein Dringlichkeitsantrag an der Sitzung vom 11. Dezember 2025. Ein solcher Antrag wurde vom Fraktionschef der Grünen eingebracht, vom Gemeinderat angenommen und dann auch diskutiert.

Die Tücken der unvorbereiteten Diskussion

Eine spontane, offene Diskussion birgt viel Potenzial – hat aber auch Tücken. Dies insbesondere dann, wenn niemand einfällt, dass es ja durchaus Fakten gäbe, auf die man direkt an der Sitzung zurückgreifen kann. So hat die Gemeinde Haag einen sehr computerversierten Amtsleiter mit gutem Überblick über die Amtsangelegenheiten. Dieser war anwesend und hätte wahrscheinlich auf Anfrage eines Gemeinderatsmitglieds umgehend notwendige Fakten im Internet oder der Gemeindeablage gefunden und auf dem Beamer im Sitzungssaal anzeigen können. Es hat ihn nur niemand gefragt.

So kam es, dass der Gemeinderat folgenden Antrag des ÖVP-Vizebürgermeisters beschloss, ohne an der Sitzung prüfen, was dessen konkrete Auswirkungen sind – also welche Anrainer:innen dann konkret betroffen sind.

Praktische Folgen des Beschlusses

Ich habe auf doris.at im Kataster geprüft, welche Anrainer:innen sich innerhalb eines 50-Meter-Radium um die Grundstücke befinden, auf denen die Bahn liegt (es sind mehrere). Das Ergebnis ist wie folgt:

Grundstücke, auf denen die Luisenhöhe-Bahnen stehen.
Anrainer:innen, die sich im 50-m-Radium die Grundstücke befinden, auf denen die Anlage steht (Anmerkung: Bei dieser Auswahl wurde noch nicht geprüft, ob diese Anrainer:innen auch gemäß Veranstaltungsrecht als betroffen gelten).

Der Beschluss schließt – aufgrund der 50m-Regelung – die Bewohner:innen von zwei Häusern aus, die von den Entscheidungen rund um die Luisenhöhe für mich klar direkt betroffen sind.

War das so beabsichtigt? Ich denke nein. Ich glaube, das hier ein Fehler passiert ist. Wenn dem so ist, dann gibt das Gelegenheit, etwas daraus zu lernen.

Fehler, aus denen wir lernen können:

Fehler 1:
Ich habe meine Lobbyarbeit beim Gemeinderat schlecht geplant und die gesetzlichen Fristen zu wenig beachtet. Ich werde in Zukunft so planen, dass Gemeinderatsmitglieder meine Ideen für Anträge für Tagesordnungspunkte fristgerecht einbringen können.

Fehler 2:
Die Fraktionen ÖVP, SPÖ und FPÖ haben sich noch nicht bei mir entschuldigt. Wenn sie das tun, so kann ich Probleme nicht nur bei den Grünen melden und die Wahrscheinlichkeit, das jemand aus dem Gemeinderat aktiv wird steigt.

Fehler 3:
Keines der Gemeinderatsmitglieder kam an der Sitzung auf die Idee die praktischen Auswirkungen des Antrags des ÖVP-Vizebürgermeisters zu prüfen. Hier kann helfen, wenn alle Gemeinderatsmitglieder vor einer Abstimmung kurz innehalten und sich überlegen: Gibt es irgendwelche Fakten, zu denen wir Zugriff haben und die uns helfen, die Auswirkungen eines gestellten Antrags zu prüfen? Und wenn die Antwort ja ist, dann die Hand aufstrecken und vorschlagen, dass diese Fakten rausgesucht und auf dem Beamer gezeigt werden.

Fehler 4:
Die Fehler wurden nicht aufgearbeitet.
Wir können aus Fehlern dann lernen, wenn wir sie – konkret – anschauen, zu ihnen stehen (Verantwortung übernehmen) und uns überlegen, wie wir es in Zukunft besser machen können.

In dem Sinne freue ich mich, dass ich wieder was dazugelernt habe und werde diese Erkenntnis für meine zukünftige politische Arbeit nutzen. Ich hoffe, dass die Gemeinderatsmitglieder – inkl. Bürgermeister – ebenso lernfreudig sind wie ich. Wer weiß: Vielleicht bedankt sich ja sogar wer von Ihnen bei mir, dass ich die Fehler gefunden und Vorschläge für ihre Behebung ausgearbeitet habe. Ich bin gespannt.


Quellen

Protokoll der Sitzung des Gemeinderats von Haag am Hausruck vom 13.11.2026

Kataster auf doris.at: Selektion der Grundstücke auf denen die Luisenhöhe-Bahnen stehen, Abfrage Pufferzonen Nachbarschaft 50m. Abgerufen am 15.05.2026

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