Die Mehrheit des Haager Gemeinderats hat vor einigen Monaten für den Wunsch des Haager Bürgermeisters gestimmt, dass weitere Teile von Grünland in seinem Besitz in Bauland umgewidmet werden. Neueste Entwicklungen zeigen: Es ist Zeit für eine Kehrtwende.
Der Haager Bürgermeister hat während seiner Amtszeit mehrere Anträge für die Umwidmung von Grünland in seinem Besitz in Bauland eingebracht. Sein neuester Antrag wirft einige zentrale Fragen in Bezug auf die Vertretung der öffentlichen Interessen durch den Haager Gemeinderat auf.
Warum hat der befangene Bürgermeister das Wort?
Am 11. Juni 2026 diskutierte der Haager Gemeinderat zum wiederholten Mal den Antrag des Haager Bürgermeisters, Teile seines Grünlands in Bauland umzuwidmen. Die Einleitung der Diskussion & Abstimmung war äußerst denkwürdig: Sie erfolgte durch den befangenen Bürgermeister, gemäß Protokoll wie folgt:

Der Bürgermeister hat sich hier für mich klar in die Diskussion eingemischt – was er aufgrund seiner Befangenheit nicht dürfte. Er hat zuerst (sinngemäss) gesagt:
Ich werde mich nicht an der Diskussion beteiligen.
Danach hat er (sinngemäss) gesagt.
Ihr solltet die Diskussion so führen, dass ihr die Frage diskutiert, die ich persönlich als eigentliche Frage definiere.
Wenn ich Menschen sage, was sie diskutieren sollen (und was nicht) und wie sie das tun sollen: Dann habe ich mich an der Diskussion beteiligt.
Für mich ist die Wortergreifung des Bürgermeisters daher eine unerlaubte Beeinflussung des Gemeinderats bzw. ein grober Verfahrensfehler und der Beschluss meiner Meinung nach ungültig.
Wir alle dürfen abwägen
Inhaltlich ist es so: Bei einem Widmungsantrag geht es immer darum, unterschiedliche öffentliche Interessen abzuwägen. Die Möglichkeit der Schaffung von Wohnraum für junge Menschen ist nur eines dieser Interessen.
Andere öffentliche Interessen sind: Sparsame & effiziente Verwendung unserer Steuern, Bodenschutz, Klimaschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Schutz vor Naturgefahren, usw. Diese vielfältigen öffentliche Interessen gilt es abzuwägen. Das hat der Bürgermeister wahrscheinlich für sich selber gemacht und ist zum Schluss gekommen: Die Schaffung von Wohnraum ist für mich das überragende öffentliche Interesse für diese Fläche. Das ist legitim – und auch wichtig. Wir alle dürfen (und sollen) uns überlegen: Wie können wir vorgehen, damit das rauskommt, was im Interesse von uns allen ist.
Es gibt unterschiedliche Antworten auf die Frage: „Was ist für die Fläche, für die der Bürgermeister eine Umwidmung anstrebt im öffentlichen Interesse?“ Meine Interessenabwägung hätte wahrscheinlich ungefähr folgendes Ergebnis: Dieser Ortsteil von Haag ist stark gewachsen und es wäre darum wichtig, dort öffentliche Orte für gemeinsame Begegnungen zu schaffen, um die Teilhabe aller und den Zusammenhalt zu fördern. Ich würde dementsprechend eine Umgestaltung der Fläche ins Auge fassen, die Aufenthalt für Jugendliche, Spiel für Kinder & eine gemeinsame Bewirtschaftung der vorhandenen Obstbäume unter Naturschutzaspekten zum Ziel hat – also Begegnungsmöglichkeit quer durch die Bevölkerung schaffen. Bei wem Dritten würde die Interessenabwägung wahrscheinlich ein nochmal anderes Resultat haben. Kurz: Wenn der Bürgermeister bei seiner Interessenabwägung zu einem bestimmten Schluss kommt, so ist das nicht einfach DAS allgemein gültige Ergebnis, sondern nur eine von vielen Möglichkeiten. Wäre der Bürgermeister nicht befangen, so wäre es legitim, im Gemeinderat für seine Abwägung zu werben. Er ist aber nun mal befangen. Da führt kein Weg drum herum.
Die wirklich wichtige Frage
Außerdem ist es zusätzlich so: Die wirklich wichtige Frage ist nicht: Kann mit dem Grundstück des Bürgermeisters Wohnraum für junge Menschen geschaffen werden, sondern: Welche Möglichkeit, Wohnraum für junge Menschen zu schaffen, ist am meisten im öffentlichen Interesse ?
Was ist die beste Möglichkeit der Schaffung von Wohnraum für junge Menschen?
Wohnraum kann auf verschiedene Arten geschaffen werden. Aufgabe des Gemeinderats ist es, die Möglichkeiten zu fördern, die im öffentlichen Interesse sind, kurz: Die Schaffung erfolgt wenn möglich so, dass kein zusätzlicher Boden verbraucht wird, keine zusätzlichen öffentlichen Infrastrukturen (aus)gebaut werden müssen, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gefördert und die natürliche Vielfalt erhalten bzw. gefördert wird usw.. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Nutzung / Kauf von bereits bestehenden Gebäuden
Es kommen in Haag regelmäßig bereits bestehende Gebäude auf den Markt. Die Marktgemeinde Haag/H. fördert deren Kauf seit einiger Zeit dadurch, dass sie die Angebote auf ihrer Website bekannt macht. Ein sehr positiver Schritt!
Unter den Angeboten, die auf der Website bekannt gemacht werden, sind immer wieder auch Einfamilienhäuser mit Garten. Junge Menschen, die in Haag bleiben wollen, haben also die Möglichkeit, sich für diese zu bewerben. Es gibt mindestens einen belegten Fall, in dem sich kein einziger der jungen Menschen, die am Grünland des Bürgermeisters interessiert sind, für ein Einfamilienhaus mit Garten beworben haben, das auf den Markt kam. Der Bürgermeister wurde darüber informiert. Das wirft die Frage auf: Ist – für den Bürgermeister und die Menschen, die sich für seine potenziellen Baugründe interessieren – nur die grüne Wiese gut genug für die Schaffung eines Lebensmittelpunkts in Haag? Falls ja: Ist das im öffentlichen Interesse? Für mich ist die Antwort klar nein. Es ist kein öffentliches Interesse, dass junge Menschen auf der grünen Wiese bauen können. Sondern ein privates Interesse, das eventuell vom Haager Bürgermeister und an seinem Grünland interessierten jungen Menschen geteilt wird.
2. Kauf / Mobilisierung von bereits gewidmetem Bauland
Die Gemeinde Haag zählt eine große Menge an bereits gewidmeten, unbebauten Baugrundstücken. Im Zuge der Diskussion im Gemeinderat wurden diesbezüglich zwei Argumente vorgebracht. Erstens, dass die Mobilisierung (d.h. Verfügbarmachung dieses Baulands für Menschen die bauen möchten) durch die Verdoppelung der Erhaltungsbeiträge einen langen Vorlauf habe. Das stimmt so nicht. Eine Verdoppelung ist kurzfristig möglich: Der Gemeinderat muss lediglich eine Verordnung beschließen, die dann auf den Januar des folgenden Jahres in Kraft tritt. Außerdem ist es so: Die Mehrheit des Gemeinderates hat einen solchen Antrag im September abgelehnt. Gemeinderatsmitglieder blockieren also selber die Lösung des Problems, wegen dem angeblich das Grünland des Bürgermeisters umgewidmet werden muss.
Dazu kommt: Es ist jetzt sogar ein Baulandgrundstück auf den Markt gekommen. Ganz öffentlich. Auf der Gemeinde-Website nachzulesen (siehe Abbildung oben). Das schafft für die Interessenten am potenziellen Bauland des Bürgermeisters folgende Situation: Sie können sich jetzt für dieses Bauland bewerben und können, wenn sie den Zuschlag bekommen, sicher in Haag bleiben. Die Frage ist: Werden sie sich auch bewerben? Oder geht es bei der Umwidmung des Grünlands des Bürgermeisters gar nicht primär darum, dass sie in Haag bleiben können? Sondern um Bauen in einer Lage neben unverbaubarer Natur am Siedlungsrand? Einen besonders günstigen Preis? Ich weiß es nicht. Als private Interessen sind all diese Gründe legitim. Sie sind aber eben genau das: Private und keine öffentlichen Interessen. Und darum keine Gründe, die eine Umwidmung von Grünland in Bauland rechtfertigen.
Der nächste logische Schritt
Fehler passieren überall. Situationen ändern sich. So auch in der Zeit seit der Bürgermeister erstmals seinen Antrag auf Umwidmung seines Obstgartens in Bauland eingebracht hat. Der Gemeinderat hat in der Zwischenzeit die Möglichkeit bekommen, durch die Verdoppelung der Erhaltungsbeiträge bereits gewidmetes Bauland zu mobilisieren – so er denn will. Es sind mehrere Einfamilienhäuser mit Garten und jetzt sogar ein Baulandgrundstück auf den Markt gekommen. Insgesamt ergibt das die Situation: Die Menschen, auf deren Wunsch der Bürgermeister den Antrag eingebracht hat, hatten und haben die Möglichkeit, in Haag zu bleiben. Wir brauchen den Obstgarten des Bürgermeisters für diesen Zweck nicht. Der für mich logische Schritt wäre: Der Bürgermeister zieht seinen Umwidmungsantrag zurück. Wird er das auch tun? Es wird sich zeigen.
Quellen
Immobilienrubrik mit Inserat für Baugrundstück in Haag auf der Website der Marktgemeinde Haag am Hausruck. Zuletzt abgerufen am 1.11.2026
Inserat für Baugrundstück in Haag auf der Website der Oberösterreichischen Nachrichten. (Originalinserat, auf das die Website der Gemeinde Haag verlinkt). Abgerufen am 1.11.2026
Protokoll der Sitzung des Haager Gemeinderats vom 11.06.2026 (abrufbar in der Rubrik Sitzungsprotokolle der Website der Marktgemeinde Haag/H.)
Zum Weiterlesen
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