Haag am Hausruck ist Teil der Energie- und Modellregion „Mostlandl Hausruck“ und diese hat aus Sicht des Bodenschutzes ganz zu recht u.a. die Ziele „Aus Alt mach Neu“ (Nutzung Industriebrachen statt Firmen auf der grünen Wiese), „Klimaschutz durch Lebensmittel aus und für die Region“ (Schutz landwirtschaftlicher Böden vor Versiegelung) und „Biodiversität im Boden“ (Böden aufwerten statt versiegeln). Die Umwidmung von derzeit landwirtschaftlichen Flächen in Haag am Hausruck für Betriebsansiedlungen oder für neues privates Bauland ausserhalb der Siedlungsgrenzen – bei gleichzeitigen Leerständen und nicht genutztem, bereits gewidmetem Bauland innerhalb der Siedlungsgrenzen widerspricht all diesen drei Zielen.
Das wirft die Fragen auf: Ist es uns ernst mit diesen Bodenschutz-Zielen? Falls ja: Warum gibt es keinen einzigen Indikator, mit dem das Erreichen dieser Ziele gemessen wird? Wie z.B.: Es werden pro Jahr X Industriebrachen in der Modellregion Mostlandl Hausruck neu genutzt. Wie sollen wir korrigierend eingreifen, wenn wir nicht wissen, wo wir stehen?
Modellregionen sind wichtig – und die dazugehörigen Ziele für die Mitgliedsgemeinden auch. Wenn deren Bodenschutzziele aber mehr sein sollen als schöne Worte auf Papier, dann müssen sie auch umgesetzt werden. Der Gemeinderat von Haag am Hausruck hat es in der Hand, genau das zu tun, mit Maßnahmen wie z.B.:
- des Festlegen eines verbindlichen jährlichen Flächenverbrauchsziels für Haag, im Einklang mit dem Regierungsziel von 2,5 ha/Tag – statt einfach auf Wunsch umzuwidmen. In anderen Worten: Ein Zukunftsplan.
- baldiges Vorlegen einer Aufstellung aller gewerblichen Leerstände in Haag („Nutzung Industriebrachen statt Firmengründungen auf der grünen Wiese“)
- Insektenfreundliches Bepflanzen & Mähen der öffentlichen Grünflächen in Haag, z.B. Pflanzen mit viel Pollen & Nektar für Wildbienen, Mähzeitpunkt, der sicherstellt, dass Wildblumen absamen können – Wiese statt Rasen („Böden aufwerten statt versiegeln“).
- Stopp der Neuwidmung von Bauland auf wertvollen landwirtschaftlichen Böden außerhalb der Siedlungsgrenzen, so lange innerhalb der Siedlungsgrenzen noch bereits gewidmetes, unbebautes Bauland vorliegt („Schutz landwirtschaftlicher Böden vor Versiegelung“).
Erstveröffentlichung am 27.08.2021, aktualisiert am 09.07.2023
Quelle der Abbildungen: https://www.klimaundenergiemodellregionen.at/modellregionen/liste-der-regionen/getregion/428, abgerufen am 27.08.2021